Eva-Maria Kröger ist neue Oberbürgermeisterin

Nach der OB-Stichwahl in Rostock am 27. November 2022 erhielt Eva-Maria Kröger am 18. Januar 2023 ihre Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin und leistete Amtseid. Damit sind alle formalen Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes als Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch Eva-Maria Kröger zum 1. Februar 2023 erfüllt.

Während der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Januar 2023 hat Eva-Maria Kröger öffentlich ihren Amtseid als Rostocks künftige Oberbürgermeisterin gesprochen:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

Eva-Maria Kröger

Das Ablegen eines Diensteides ist in § 38 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) festgelegt. Der konkrete Wortlaut ergibt sich aus dem § 48 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V).

Außerdem wurde der designierten Oberbürgermeisterin die Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin mit Wirkung vom 1. Februar 2023 überreicht. Der Text des Dokuments enthält folgenden Wortlaut:

„Im Namen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ernenne ich Frau Eva-Maria Kröger mit Wirkung vom 1. Februar 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für sieben Jahre zur Oberbürgermeisterin.“

Tipps aus Warnemünde

Erhalte exklusive Angebote, Tipps und Neuigkeiten aus Warnemünde!

Ich willige ein, Angebote per E-Mail zu erhalten.

Warnemünde-Newsletter

Erhalte exklusive Angebote, Tipps und Neuigkeiten aus Warnemünde.

Ich willige hiermit ein, Angebote per E-Mail zu erhalten.

Schreibe einen Kommentar