Eva-Maria Kröger ist neue Oberbürgermeisterin

Nach der OB-Stichwahl in Rostock am 27. November 2022 erhielt Eva-Maria Kröger am 18. Januar 2023 ihre Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin und leistete Amtseid. Damit sind alle formalen Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes als Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch Eva-Maria Kröger zum 1. Februar 2023 erfüllt.

Während der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Januar 2023 hat Eva-Maria Kröger öffentlich ihren Amtseid als Rostocks künftige Oberbürgermeisterin gesprochen:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

Eva-Maria Kröger

Das Ablegen eines Diensteides ist in § 38 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) festgelegt. Der konkrete Wortlaut ergibt sich aus dem § 48 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz – LBG M-V).

Außerdem wurde der designierten Oberbürgermeisterin die Ernennungsurkunde als Oberbürgermeisterin mit Wirkung vom 1. Februar 2023 überreicht. Der Text des Dokuments enthält folgenden Wortlaut:

„Im Namen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ernenne ich Frau Eva-Maria Kröger mit Wirkung vom 1. Februar 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für sieben Jahre zur Oberbürgermeisterin.“

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