Allein der Titel der Pressemeldung ließ uns aufhorchen. Dem Naturschutz sein Dank. Auch Kammmolche wollen in Warnemünde behütet über die Straße geleitet werden. Daher wurde Anfang der 1990er Jahre eine sogenannte Amphibienleiteinrichtung eingerichtet, um diese „streng geschützten“ Tiere im 83 Hektar großen Schutzgebiet „Stoltera bei Rostock“ (FFH-Gebiet) zu schützen. Wir können aufatmen. Dank des ausgetüftelten Schutzsystems ist die in Warnemünde vorhandene Population der Kammmolche (fachlich korrekt: Triturus cristatus-Superspezies) entsprechend der FFA-Richtlinie in einem guten Zustand zu erhalten.
Leider konnten wir kein passendes Foto der Einrichtung in unserem Archiv auffindbar machen. Wir werden es daher bei Gelegenheit nachreichen, um Ihnen eine Vorstellung dieser schützenden Einrichtung zu präsentieren. Wer sich weiter mit der Thematik des fotogenen Kammmolchs im Raum Rostock befassen möchte, dem sei folgendes Dokument Zur Situation des Kammolches im Raum Rostock von Ingelore Nerge empfohlen.
Sanierung der Anlage im Oktober
Zurück zu aktuellen Meldung: Im Auftrag des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege der Hansestadt Rostock wird ab Anfang Oktober 2014 diese Anlage auf der Nordseite der Warnemünder Parkstraße und des Doberaner Weges saniert. Entlang des nördlich von der Straße verlaufenen Radweges wird die altersbedingt defekte Holzbeplankung der Leiteinrichtung gegen Planken aus dauerhaft haltbarerem Recycling-Kunststoffmaterial ausgetauscht. Im Bereich des Imbiss-Ecks werden zudem zerstörte Poller ergänzt und auf der gegenüber liegenden Seite die morschen Holzpoller durch Poller aus Recycling-Kunststoff ersetzt. Die Arbeiten werden von der Firma A & T Garten- und Landschaftsbau aus Laage/Wardow ausgeführt und sollen noch im Oktober abgeschlossen werden.
FFH-Gebiete
Sogenannte FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensraumtypen dienen. Die Hansestadt Rostock ist gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Anlagen in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden Zustand zu erhalten.