Ortsbeirat

In Warnemünde existiert der Ortsbeirat für das Seebad Warnemünde und Diedrichshagen. Die Mitglieder der Ortsbeiräte sind von der Bürgerschaft gewählt worden. Sie haben je nach Größe des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und 13 Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen.

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen

Aktuelle Besetzung des OrtsbeiratesAlexander Prechtel (CDU, Vorsitzender), Horst Döring (Die Linke, 1. Stellvertreter), Robert Buhse (SPD, 2. Stellvertreter), Prof. Dr. Dieter Neßelmann (CDU), Dr. Ulrich Chill (CDU) und Dr. Jobst Mehlan (UFR), Elisabeth Rodé (Die Linke), Mathias Ehlers (Grüne) und Axel Tolksdorff (Rostocker Bund)

Ortsbeirat bis 2014: Alexander Prechtel (CDU, Vorsitzender), Regine Pentzien (Bündnis 90/Die Grünen, 1. Stellvertreterin), Götz Kreuzer (2. Stellvertreter, Die Linke), Horst Döring (Die Linke), Robert BuhseIggo Iggena (beide SPD), Prof. Dr. Dieter Neßelmann (CDU), Dr. Ulrich Chill (CDU) und Dr. Jobst Mehlan (UFR). Bis auf Robert Buhse (12. August 2010) gehören alle Mitglieder seit dem 1. Dezember 2009 dem Ortsbeirat an.

Die Mitglieder müssen nicht in einer Partei sein, sie können auch nur den Sitz einer Partei einnehmen. Die Ortsbeiräte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben beratende Ausschüsse bilden sowie Ortsbeiratsmitglieder mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben oder Bürgerinnen- und Bürgerinteressen betrauen. So arbeiten Mitglieder der Ortsbeiräte in der Seniorenvertretung der Hansestadt Rostock zusammen.

“Die Ortsteilvertretung ist über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Sie hat das Recht, in Angelegenheiten des Ortsteils Anträge in der Gemeindevertretung zu stellen. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann in Ausschusssitzungen, in denen ein Antrag der Ortsteilvertretung behandelt wird, das Wort verlangen.” (§ 42. Abs. 2 KV M-V)

Aufgabe der Ortsbeiräte ist es insbesondere (1) sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen und (2) die im Ortsamtsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstige demokratische Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleiches anzuhören. Sie beraten die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen für ihren Bereich wichtigen Angelegenheiten. Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich und werden im Städtischen Anzeiger, dem Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock, bekanntgegeben.

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