„Im Zusammenhang mit der Eigentumsfrage von etwa 150 Veranden in Warnemünde, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, gibt es leider keine einfachen Lösungen“, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Pauschal auf Vermögenswerte zu verzichten oder ein öffentliches Interesse zu bekunden ist rechtlich nicht zulässig. Für die Verwaltung kann ich nur noch einmal wiederholen, dass mit diesem Thema keinesfalls willkürlich, sondern sehr sorgsam und im Interesse der Menschen in unserer Stadt umgegangen wird. Einzelfälle werden auch unter Beachtung der besonderen Situation in Warnemünde genau betrachtet. So werden wir Härtefälle vermeiden können.“
Umso mehr bedauert der Oberbürgermeister polemische Äußerungen in diesem Zusammenhang. „Diese Fragen eignen sich nicht zur populistischen Profilierung Einzelner. Gemeinsam mit der Bürgerschaft und mit Vertretern der betroffenen Eigentümer haben wir drei Gutachten für beispielhafte Veranden erarbeiten lassen. Dadurch sind zusätzliche Möglichkeiten von Wertminderungen gefunden worden, die den Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung erweitern. Auch die Frage der Bewertung als Überbauten ist intensiv geprüft worden. Die Juristen im Auftrag der Stadtverwaltung sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen hier nicht anwendbar sind. Um Rechtssicherheit zu erlangen, habe ich den Eigentümern gegenüber signalisiert, diese Frage nun gerichtlich klären zu lassen und als Stadt das Risiko dafür zu übernehmen.“
Pressemitteilung der Hansestadt Rostock vom 31. Mai 2011