Stadt äußert sich erneut im Veranda-Streit

Viele der typischen Warnemünder Veranden, wie diese Am Strom, wurden auf städtischem Grund errichtet. Foto: Martin Schuster
Viele der typischen Warnemünder Veranden, wie diese Am Strom, wurden auf städtischem Grund errichtet. Foto: Martin Schuster

Erst im Januar 2014 entschied das Landgericht Rostock gegen die von der Stadt eingeforderten Nutzungsentgelte für die Warnemünder Veranden. Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling äußert sich jetzt erneut zum seit 2008 anhaltenden Veranda-Streit in Warnemünde.

Auch angesichts neuer Ansätze für eine sorgfältige außergerichtliche Prüfung im Warnemünder Veranda-Streit unterstreicht Oberbürgermeister Roland Methling nachdrücklich seine Position, dass kommunales Vermögen nicht verschleudert werden darf. „Nach der Kommunalverfassung unseres Landes muss eine Gemeinde Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußern. Dies ist in aller Regel der Verkehrswert“, betont Methling.  Davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Dieses muss zu Gunsten des allgemeinen öffentlichen Wohles und nicht nur einzelner oder einer Interessengruppe festgestellt werden.

„Die Verwaltung wird den Hinweis des Innenministeriums zum Anlass nehmen, nach Lösungswegen auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu suchen“, unterstreicht Roland Methling. „Soziale Härten, die durch die Ordnung der Vermögensverhältnisse von Warnemünder Veranden entstehen könnten, werden wir nicht zulassen. Bisher ist der Stadtverwaltung aber kein einziger Fall dazu bekannt“, so der OB.

„Darüber hinaus gibt es keinen Kaufzwang“, unterstreicht der Oberbürgermeister. Die Forderungen der Stadt richten sich auf die Zahlung eines Nutzungsentgeltes, das durchschnittlich bei unter 50 Euro pro Monat und Veranda liegt. Bei über der Hälfte der etwa 200 Veranden, die auf städtischem Grund und Boden errichtet wurden, konnten in den vergangenen Jahren Lösungen gefunden werden. Ein Großteil der Besitzer hat die Veranderflächen erworben; wobei die Stadt  zum Teil mit einem um 20 Prozent geminderten Bodenwert Entgegenkommen gezeigt hat.

Eine Lösung der verbliebenen Streitfälle hat immer auch den Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass zum Teil erhebliche Erträge mit den Veranden auf städtischem Grund erzielt werden. Gerade Am Strom, wo in den Veranda-Anbauten Handel und Gastronomie betrieben werden, erzielen die Besitzer der Grundstücksflächen innerhalb eines Jahres Erträge, welche die Nutzungsentgeltforderungen der Hansestadt übersteigen.

Pressemitteilung der Hansestadt Rostock vom 8. Mai 2014

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